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o. J. o. T. o. O. (nach Juni 11)

1341.

Nikolaus, Hzg v. Schles. u. Herr in Münsterberg, bek., daß er den Bresl. Bürger Nikolaus gen. Brunonis wegen der Rechtschaffenheit seines Dienstes u. wegen seiner Geschäftsgewandtheit u. in der Hoffnung auf hervorragenden Nutzen für s. Hof aus dessen Gesetzkenntnis u. Voraussicht, in seine Dienste genommen hat u. befiehlt allen seinen Land- u. Erbrichtern, Ratmannen, Geschworenen u. Schöffen in seinem ganzen Lande oder in s. Städten, niemandem gegen Nikolaus Brunonis, es sei gegen diesen selbst oder gegen seinen Besitz, Recht zu sprechen, vielmehr ihn in allen Rechtssachen an ihn selbst, den Herzog oder an den Hofmarschall, als an die zuständige Gerichtsstelle. zu verweisen.

O. Z.


Aus dem in der Hof- u. Staatsbibliothek zu München befindl. Codex latinus 14660 (Formulae epistolarum saec. XIV) abgedruckt bei M. Unterlauf, Ein schlesisches Formelbuch des 14. Jahrhunderts in Zeitschr. d. Ver. f. Gesch. Schles. Bd. 27 (1893), S. 321.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.